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© Gravenhorst - Feuerwerke 2024
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Bodenfeuerwerk: Hierzu zählen Vulkane, Fontänen, Sonnen, Lichterbilder,
bengalische Beleuchtung. Da diese Art des Feuerwerks besonders in der Zeit des
Barocks seinen Höhepunkt hatte, nennt man es auch Barockfeuerwerk.
Höhenfeuerwerk: Bei Höhenfeuerwerken verwendet man meistens
Feuerwerksbomben und Bombetten, aber auch Feuerwerksbatterien, römische
Lichter oder Raketen.
Bühnenfeuerwerk: Bühnenfeuerwerke sind, wie der Name schon sagt,
Feuerwerke, die auf der Bühne (Indoor oder Outdoor), d.h. in relativ geringem
Abstand zum Publikum abgebrannt werden.
Spezialeffekte: Unter Spezialeffekten (SFX) versteht man spezielle Effekte, die zur
Darstellung von Explosionen, Einschüssen, Bränden usw. vor allem im Film und
Fernsehen benötigt werden.
Gesetzliches: Der Umgang und der Verkehr (Handel) mit Feuerwerkskörpern
unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Danach werden
Feuerwerkskörper (pyrotechnische Gegenstände) in verschiedene Kategorien
eingeteilt:
Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): Diese Feuerwerksartikel sind von jedem (ab 12
Jahre) ganzjährig verwendbar. Die Hersteller empfehlen
Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk): In dieser Kategorie findet sich das
Silvesterfeuerwerk. Die Verwendung ist auf den 31.12./01.01. begrenzt. Die
Abgabe ist beschränkt auf Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Darüber hinaus darf der Verkauf nur an den letzten Tagen (29.-31.12.; wenn der
28.12. ein Donnerstag, Freitag oder Samstag ist, kann der Verkauf bereits am
28.12.beginnen) im Dezember erfolgen. Liegt eine Ausnahmegenehmigung gem.
§24 (1) 1.SprengV der zuständigen Behörde vor, können auch innerhalb des
Jahres Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abgegeben und verwendet werden.
Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) / Kategorie F4 (Großfeuerwerk): Diese
Feuerwerkskörper sind ausschließlich Feuerwerkern vorbehalten. Der Erwerb setzt
eine behördliche Erlaubnis zum Umgang mit diesen Gegenständen voraus.
Kategorie T: Bühnenfeuerwerk.
Kategogie P: Sonstige pyrotechnische Gegenstände